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Forwarddarlehen

Forward-Darlehen

Sie haben eine Baufinanzierung mit einer Zinsbindung, die erst in der Zukunft ausläuft. Das Darlehen wird dann aber noch nicht getilgt sein und Sie müssen eine Anschlussfinanzierung abschließen. Sie fürchten, dass Ihre monatliche Belastung aufgrund ungünstigerer Sollzinsen ab diesem Zeitpunkt Ihren finanziellen Rahmen sprengt.

Sie beobachten die aktuell sehr niedrigen  Baufinanzierungskonditionen am Markt und fragen sich, ob Sie sich diese schon heute für Ihre Anschlussfinanzierung sichern können? 

Ja, Sie können sich für Ihre Anschlussfinanzierung die heute günstigen Sollzinsen im Rahmen eines sogenannten Forward-Darlehens sichern. Folgende formale Voraussetzung muss dafür erfüllt sein: 

Die Zinsbindung Ihres aktuellen Darlehens läuft in maximal 60 Monaten aus. Dann können Sie ein Forward-Darlehen im Rahmen der erforderlichen  Anschlussfinanzierung (Prolongation oder Umschuldung) abschließen.

Bitte beachten Sie, dass es echte und unechte Forward-Darlehen gibt. Wie unterscheiden sich diese: 

Sie unterscheiden sich in der Frage, wann die Zinsbindung startet.

Ein echtes Forward-Darlehen ist ein Anschlussdarlehen, bei dem zwar die Zinsbindung erst in der Zukunft beginnt, die Konditionen aber bereits jetzt fixiert werden. Für jeden Monat bis zur Auszahlung des Forward-Darlehens wird ein Zinsaufschlag fällig, der je nach Bank unterschiedlich ist und oft bei 0,01 bis 0,03 Prozentpunkten liegt. Viele Darlehensgeber verzichten aber für die ersten sechs bis zwölf Monate auf einen Forward-Aufschlag.

Bei einem unechten Forward-Darlehen beginnt die neue Zinsbindung sofort mit Vertragsabschluss, die Auszahlung erfolgt aber erst zum Auslauf der bestehenden Finanzierung. Die Zeit bis zum Ablösetermin wird mit einer sogenannten bereitstellungszinsfreien Zeit überbrückt. Wie viele bereitstellungszinsfreie Monate angeboten werden, ist vom jeweiligen Darlehensgeber abhängig. 

FAZIT:

Welche Form des Forward-Darlehens jetzt für Sie die richtige Wahl darstellt, ist nur auf Basis einer Finanzplanung mit Blick auf Ihre persönlichen Ziele und Wünsche, festzustellen. Dabei müssen auch Ihre aktuellen finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse Berücksichtigung finden. 

Bei beiden Formen ist aber die dann mit dem Darlehensgeber getroffene Vereinbarung für Sie bindend. Das heißt, auch wenn die Kreditkonditionen zum Zeitpunkt des Ablaufes der alten Zinsbindung noch günstiger sind als beim vereinbarten Forward-Darlehen, müssen Sie dieses dann zu den vereinbarten Konditionen abnehmen. Nachverhandeln geht nicht mehr, da der Darlehensgeber sich bereits bei Vertragsabschluss refinanziert hat.