Die meisten Immobiliendarlehen haben eine Zinsbindungsfrist von 5, 10 oder 15 Jahren. Nach Ablauf dieser Zinsbindungsfrist ist dann in aller Regel noch eine Restschuld vorhanden, und eine Anschlussfinanzierung wird erforderlich.
Sie können jetzt im Rahmen der Anschlussfinanzierung zwischen einer Prolongation oder einer Umschuldung wählen. Was sind die Unterschiede:
Prolongation
Bei einer Prolongation erhalten Sie von Ihrem bisherigen Darlehensgeber ein Angebot für eine neue Zinsvereinbarung. In der Regel können Sie dabei zwischen verschiedenen Laufzeiten wählen (5, 10 oder 15 Jahre) und auch die künftige Rate anpassen. Wenn Sie sich entschieden haben, brauchen Sie nur die neue Zinsvereinbarung zu unterzeichnen und der Kredit läuft mit den neuen Konditionen weiter. Also sehr einfach und bequem. Übrigens erhalten Sie meist von Ihrem bisherigen Darlehensgeber ca. 3 Monate vor Ende der Zinsbindung ein entsprechendes Angebot.
Vorteile der Prolongation:
Nachteile der Prolongation:
Umschuldung
Bei einer Umschuldung müssen Sie selber aktiv werden. Sie müssen sich einen neuen Darlehensgeber suchen. Ihr Ziel ist dabei, dass für Sie günstigste Angebot am Markt zu nutzen, um möglichst viel Geld zu sparen. Erfahrungsgemäß bietet Ihnen Ihr bisheriger Darlehensgeber im Rahmen des Prolongationsangebotes, nicht die TOP-Kondition an, die möglich ist.
Als Darlehensnehmer sollten Sie nicht vor einer Umschuldung zurückschrecken, denn der Aufwand und die Kosten für den Wechsel des Darlehensgebers sind deutlich geringer, als Sie vielleicht denken.
Auch unterstütze ich Sie dabei gerne und vergleiche für Sie Kreditangebote und Zinssätze zahlreicher Banken. Dabei und auf Basis einer grundlegenden Finanzplanung Ihrer finanziellen und wirtschaftlichen Situation, finde ich für Sie garantiert eine passende Finanzierungslösung, bei der Sie viel Geld sparen. Hier kommt auf die Darlehensrestlaufzeit gerechnet, schnell ein fünfstelliger Eurobetrag für Sie zusammen.
Vorteile der Umschuldung:
Nachteile der Umschuldung:
Mein Tipp:
Auch wenn der Ablauf Ihrer Zinsbindung in der Zukunft liegt, können Sie sich bereits jetzt um eine Anschlussfinanzierung kümmern.
Haben Sie eine mehr als 10-jährige Zinsbindung vereinbart, können Sie gemäß § 489 BGB, den Darlehensvertrag nach einer Laufzeit von 10 Jahren (gerechnet ab Vollauszahlung des Darlehens) unter Einhaltung einer 6-monatigen Frist vorzeitig zu kündigen. Mit dieser Möglichkeit können Sie sich den derzeit extrem zinsgünstigen Markt zunutze machen.
Besteht Ihr Darlehensvertrag noch keine 10 Jahre und rechnen Sie kurz- bis mittelfristig mit steigenden Zinsen, sollten Sie trotzdem schon aktiv werden. Viele Darlehensgeber bieten Darlehen zu aktuellen Konditionen schon heute an, auch wenn der Kredit erst in sechs Monaten oder einem Jahr abgerufen wird.
Sollte der Ablauf der Zinsbindung noch über mehr als zwölf Monate in der Zukunft liegt, können Sie sich die Zinsen für die Anschlussfinanzierung auch schon jetzt mit Hilfe eines Forward-Darlehens sichern. Hier sind Zinsfestschreibungen auf dem derzeit attraktiven Niveau mit bis zu 60 Monate im Voraus möglich.