Ein Bausparvertrag ist ein Sparvertrag, den der Anleger (Bausparer) mit einer Bausparkasse abschließt.
Gründe für den Abschluss eines Bausparvertrages sind die Sicherung günstiger Sollzinsen für die spätere oder sofortige Finanzierung einer Immobilie. Auch kann mit einem Bausparvertrag die Absicherung der gesamten Immobilienfinanzierung bis zur kompletten Finanzierungsrückzahlung gegen steigende Sollzinsen am Markt erreicht werden.
Gerne wird der Bausparvertrag auch als reiner Sparvertrag genutzt. Insbesondere in Zeiten höherer Sparzinsen oder zur Anlage vermögenswirksamer Leistungen.
Ein Bausparvertrag ist außerdem geeignet zur Nutzung der Riester-Förderung.
Die Kosten eines Bausparvertrages liegen bei 1% bis zu 3% der Bausparsumme und werden nach Vertragsschluss im Rahmen der ersten Sparratenzahlungen von der Bausparkasse vereinnahmt.
Die nachfolgende Betrachtung zum Bausparvertrag betrifft den Einsatz im Zusammenhang mit Immobilienfinanzierungen.
Mit einem Bausparvertrag können Sie den Bau, Kauf, den Umbau oder die Modernisierung einer Immobilie finanzieren.
Der mit Vertragsabschluss vereinbarte Bauspartarif (Standard-, Schnellspar-, Langzeit- oder variabler Tarif) bestimmt die Zinssätze (Sparzins und Darlehenszins), die Ansparzeit, die Tilgungszeit, eine eventuelle Mindestvertragsdauer, das Mindestguthaben bei Zuteilung, die Regelspar- und Tilgungsbeiträge und die Abschlussgebühr.
Die Laufzeit eines Standardtarifs beträgt zwischen 18 und 20 Jahren, davon sind etwa 8 Jahre Ansparzeit.
Weiterhin bei Vertragsabschluss festgelegt wird auch die Bausparsumme. Die Bausparsumme ist die Summe des Sparanteils und des möglichen Bauspardarlehens. Zunächst müssen Sie einen Teil dieser Summe ansparen, in der Regel 40 bis 50 Prozent. Nach einer gewissen Zeit – beispielsweise zehn Jahren – ist der Vertrag dann „zuteilungsreif“. Der bis zur abgeschlossenen Vertragssumme fehlende Teil wird bei Zuteilungsreife des Bausparvertrags als Bauspardarlehen gewährt, so dass Sie nach Zuteilung über die volle Bausparsumme verfügen können. Für das Darlehen wird von Ihnen der vertraglich vereinbarte Darlehenszins gezahlt. Das gilt unabhängig von den aktuellen Zinsen am Geldmarkt.
Das Geld muss für sogenannte wohnwirtschaftliche Zwecke ausgegeben werden.
In der Darlehensphase wird das Bauspardarlehen getilgt. Das Bauspardarlehen kann jederzeit von Ihnen ganz oder teilweise zurückgezahlt werden, ohne dass die bei Banken üblichen Vorfälligkeitsentschädigungen anfallen.
FAZIT:
Inwieweit der Einsatz von Bausparverträgen im Rahmen Ihrer Immobilienfinanzierung sinnvoll ist, bleibt dem Ergebnis einer exakten Finanzplanung vorbehalten. Auch ist hier klar zu unterscheiden, ob es sich bei der Immobilie um Eigennutzung oder Vermietung handelt. Bei Vermietung können steuerliche Aspekte ausschlaggebend für eine Finanzierung mittels Bausparvertrag sein. Hingegen bei eigengenutzter Immobilie und deren Finanzierung wohl eher die ‚Zinswette‘ im Vordergrund steht.
Sie als Immobilienkäufer setzen dabei darauf, dass das Baugeld bei der Zuteilung in einigen Jahren teurer ist als heute und somit der jetzt mit den niedrigen Sollzinsen abgeschlossene Bausparvertrag gegenüber einer dann abzuschließenden klassischen Anschlussfinanzierung deutlich im Vorteil ist.