Vergütung über Honorarvereinbarung
Wenn Sie eine Analyse Ihrer finanziellen und wirtschaftlichen Situation wünschen, vereinbaren wir ein Honorar für meine Tätigkeit. Entweder für den Zeitaufwand einen Stundensatz oder ein Pauschalhonorar.
Das Ergebnis meiner Analyse erhalten Sie als schriftliche Expertise während einer persönlichen Präsentation.
Vergütung über Honorarvereinbarung oder Produktprovision
Sie beauftragen mich mit der Analyse Ihrer finanziellen und wirtschaftlichen Situation, mit der Finanzplanung gemäß Ihren Zielen und Wünschen und daraus abgeleitet, mit der Vermittlung der gegebenenfalls erforderlichen Produkte.
Dazu vereinbaren wir eine Honorarzahlung für meine Analyse und/oder Finanzplanung, sowie die Verrechnung dieses Honorares mit den Provisionszahlungen für Verträge zu Finanzprodukten, die Sie aus der Finanzplanung abgeleitet und durch meine Vermittlung abgeschlossen haben.
Diese Provisionen sind in den Finanzprodukten bereits einkalkuliert. Darüber hinaus entstehen für Sie als Mandant keine zusätzlichen Kosten.
Bei einigen Produkten besteht heute bereits die Möglichkeit, diese ohne einkalkulierte Provisionszahlungen zu erhalten. Dadurch verbessert sich zum Beispiel bei Altersvorsorgeversicherungen die Ablaufleistung, die Sie am Ende der Vertragslaufzeit voraussichtlich erhalten.
Zur Vermittlung solcher Verträge treffen wir dann eine separate Honorarvereinbarung.
Erfolgsbeteiligung
Eine Sonderform der Honorarvereinbarung ist die prozentuale Erfolgsbeteiligung. Dabei kann es sich um die Performance von Kapitalanlagen handeln oder die Preis-/Leistungsoptimierung von Versicherungsbeiträgen, wie zum Beispiel für KFZ-Flotten, Betriebsversicherungen, etc.
Für die Vergütung dieser werthaltigen Leistungen haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Modellen.
WICHTIG!
In jedem Fall bleiben Neutralität und Unabhängigkeit in der Beratung erhalten, da ich keinem Produktgeber verpflichtet bin.