Voraussetzungen
Anrecht auf Baukindergeld haben Familien oder Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren, das im Haushalt des Antragstellers lebt und Kindergeld erhält. Für Kinder, die nach Antragstellung geboren werden, kann keine Förderung beantragt werden.
Außerdem darf Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen maximal 75.000 Euro pro Jahr betragen. Pro Kind erhöht sich dabei der Maximalbetrag um 15.000 Euro.
Weitere Voraussetzung ist, dass Sie frühestens am 01.01.2018 den Kaufvertrag unterzeichnet oder die Baugenehmigung erhalten haben und Sie zum Zeitpunkt des Erwerbs keine weitere Wohnimmobilie besitzen.
So wird gefördert
Pro Kind und Jahr erhalten Sie 10 Jahre lang 1.200 €, also 12.000 € pro Kind auf die Dauer des Förderungszeitraums. Diesen Zuschuss können Sie dann jährlich in die Tilgung Ihrer Baufinanzierung investieren.
Zeitpunkt der Beantragung des Baukindergeldes
Baukindergeld wird erst nach dem Einzug in die neu erworbene Immobilie beantragt (spätestens 6 Monate nach Einzug). Dabei gilt das in der amtlichen Meldebestätigung angegebene Datum.
Für Familien, die ihre Immobilie aber vor dem offiziellen Baukindergeldstart (18. September 2018) bezogen haben, gibt es eine Ausnahme. Sie können den Antrag bis 31. 12. 2018 stellen.
Wer eine Wohnung kauft, in der er zuvor zur Miete gewohnt hat, muss den Antrag spätestens 3 Monate nach der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags stellen.
Das Kaufdatum für das Haus oder die Wohnung in Deutschland muss dabei zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 liegen, um die Förderung erhalten zu können.
Beantragung
Den Antrag stellen Sie online bei der KfW. Dabei unterstütze ich Sie und erläutere Ihnen den weiteren Ablauf, insbesondere welche Nachweise Sie wann einreichen müssen.